vom beco eingereichten Tabelle lässt sich herauslesen, dass der Schredderbetrieb alleine an den maximal drei Schreddertagen zumindest den Alarmwert von 70 dB(A) einhält. Verdünnt man den Schredderlärm auf die rund 100 Tage, an denen auf dem Lagerplatz Aktivitäten herrschen, so zeigt sich, dass der Lagerplatz inklusive dem Schreddereinsatz den Planungswert von 55 dB(A) einhält. Da es sich um sehr seltene Lärmereignisse mit einer Gesamtdauer von höchstens 9 Stunden pro Jahr handelt, wäre ein Verbot des Schreddereinsatzes unter den gegebenen Umständen unverhältnismässig, sowohl unter dem Stichwort "Vorsorge" als auch als verschärfte Emissionsbegrenzung.