d) Hinsichtlich des Schreddereinsatzes verweist das beco in seinem Fachbericht vom 30. Juni 2016 auf den Bundesgerichtsentscheid BGE 138 II 331. Dieser Entscheid befasst sich mit einem mobilen Steinbrecher. Ein mobiler Schredder ist damit vergleichbar und der Entscheid insofern einschlägig. Der Entscheid äusserte sich aber zu einem mobilen Brecher, der an 36 Tagen pro Jahr während rund 8 Stunden, also insgesamt knapp 300 RA Nr. 120/2016/37 10