Die BVE sieht keine Veranlassung, diese Ausführung der Fachbehörde in Zweifel zu ziehen. Aus der anlässlich des Augenscheins vom beco eingereichten Tabelle ist ersichtlich, dass der Lagerplatz (ohne Einsatz des Schredders) den Planungswert von 55 dB(A) gut einhält. Die vorhandene Reserve macht Diskussionen um Details zu den Betriebsdaten überflüssig. Zwar fehlt in der Tabelle die Addition der beide Teilbeurteilungspegel Lr,i für die Lastwagen und den Pneulader. Eine Addition der beiden Werte von 25 und 44 dB(A) ergibt jedoch einen Beurteilungspegel Lr von 44.05 dB(A), so dass sich am Resultat nichts ändert.