Diesbezüglich hat das beco im Beschwerdeverfahren ausgeführt, dass eine Verdoppelung der Lastwagenfahrten zu einer Zunahme des Teilbeurteilungspegels Lr,i um 3 dB(A) führe. Da bei 15 Fahrten pro Jahr von einem Lr,i von 25 dB(A) auszugehen sei, sei selbst eine deutlich grössere Anzahl Lastwagenfahrten unproblematisch und führe zu keiner Überschreitung der Lärmgrenzwerte.