Zwar hat sich anlässlich des Augenscheins gezeigt, dass neben dem Pneulader und dem Gabelstapler zusätzlich ein Raupenbagger zum Einsatz kommt. Das beco hat dies jedoch anlässlich des Augenscheins als nicht relevant eingestuft, da es von einem lauten Pneulader ausgegangen sei, der auch mit einem Raupenbagger zu vergleichen sei. Zudem sei der Planungswert gut eingehalten, so dass noch eine Reserve bestehe. Weiter wird von den beiden Beschwerdeführern die Anzahl der Lastwagenfahrten bestritten. Es handle sich um deutlich mehr, als die 15 Fahrten gemäss Angabe der Beschwerdegegnerin 2.