W2/C mit der Empfindlichkeitsstufe ES II. Die entsprechenden Belastungsgrenzwerte für Industrie- und Gewerbelärm finden sich im Anhang 6 Ziff. 2 LSV. Somit gelten für das Wohnhaus der beiden Beschwerdeführer tagsüber zwischen 07.00 und 19.00 Uhr ein Planungswert von 55 dB(A), ein Immissionsgrenzwert von 60 dB(A) und ein Alarmwert von 70 dB(A).