Erst Recht sind Massnahmen zur Emissionsbegrenzung hinsichtlich des Schreddereinsatzes möglich. Für diesen liegt keine Baubewilligung vor, so dass keine vorgängige Prüfung der zu erwartenden Lärmemissionen im Baubewilligungsverfahren 11 BGer 1C_177/2011 vom 9. Februar 2012, E. 4.2 RA Nr. 120/2016/37 8