Selbst wenn der Einsatz des mobilen Schredders durch die Beschwerdegegnerin 2 grundsätzlich baubewilligungspflichtig wäre, könnte alleine aufgrund der fehlenden Baubewilligung (formelle Rechtswidrigkeit) hier somit keine Wiederherstellung mehr verfügt werden. Daher muss ohnehin geprüft werden, ob der Schredder insbesondere zu laut ist (materielle Rechtswidrigkeit). 3. Materielle Rechtswidrigkeit