Die Fälle, in denen eine Baubewilligungspflicht für mobile Brecher bejaht wurde, sind damit nicht zu vergleichen. Bejaht wurde diese Pflicht beispielsweise bei einem Brecher, der an 36 Tagen pro Jahr während 285 Stunden betrieben werden sollte.9 Massstab dafür, ob eine bauliche Massnahme erheblich genug ist, um sie dem Baubewilligungsverfahren zu unterwerfen, ist die Frage, ob mit der Realisierung der Baute oder Anlage im Allgemeinen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, so wichtige räumliche Folgen verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht.10 Es ist fraglich, ob ein solches Interesse an einer vorgängigen Kontrolle bei