Allerdings ist vorliegend zu berücksichtigen, dass der Schredder nur sehr selten und dabei relativ kurz eingesetzt wird. Gemäss der unbestrittenen Angabe der Beschwerdegegnerin 2 setzt sie den Schredder zwei- bis dreimal pro Jahr während maximal 3 Stunden ein. Die Fälle, in denen eine Baubewilligungspflicht für mobile Brecher bejaht wurde, sind damit nicht zu vergleichen.