Das Bewilligungserfordernis gilt grundsätzlich auch für Fahrnisbauten, welche über nicht unerhebliche Zeiträume ortsfest verwendet werden.8 Die Baubewilligungspflicht von regelmässig eingesetzten mobilen Brechern ist in der Praxis denn auch unbestritten, aufgrund der Vergleichbarkeit der beiden Anlagen muss dies auch für den regelmässigen Einsatz eines mobilen Schredders gelten.