Diese Definition entspricht der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Raumplanungsgesetz.7 Keiner Baubewilligung bedürfen insbesondere der Unterhalt von Bauten und Anlagen, für eine kurze Dauer erstellte Bauten und Anlagen sowie andere geringfügige Bauvorhaben (Art. 1b BauG). Ein Schredder ist eine Zerkleinerungsmaschine, deren Betrieb mit erheblichen Emissionen verbunden ist, insbesondere Lärm- und Staubemissionen. Es handelt sich also um eine 5 Vorakten, pag. 175 ff. 6 Entscheid der BVE 110/2012/77 vom 13. November 2012, E. 3.g, und Entscheid der BVE 110/2014/85 vom