Genüge getan, wenn sich aus dem Zusammenhang und unter Zuhilfenahme der Begründung sinngemäss ergibt, was anbegehrt wird.4 Vorliegend ergibt sich aus der Begründung sinngemäss, dass der Beschwerdeführer 2 die Aufhebung der Feststellungsverfügung und eine Neubeurteilung der Lärmsituation verlangt (siehe oben Sachverhalt 2.). Auf die beiden form- und fristgerecht eingereichten Beschwerden ist daher einzutreten. 2. Formelle Rechtswidrigkeit