3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zusätzlich gab es auch dem beco Gelegenheit zur Stellungnahme. Das beco nahm mit Schreiben vom 13. September 2016 zu den beiden Beschwerden Stellung, ohne einen Antrag zu stellen. Auch die Beschwerdegegnerin 2 stellt in ihrer Beschwerdeantwort vom 6. Oktober 2016 keinen Antrag, weder explizit noch sinngemäss. Sie sei bestrebt, sich an die Vorschriften zu 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und