2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer 1 am 29. August 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt, die Feststellungsverfügung sei aufzuheben und die Sache sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Am 31. August 2016 erhob auch der Beschwerdeführer 2 Beschwerde bei der BVE. Er macht geltend, der Fachbericht des beco und die angefochtene Verfügung basierten auf reinen Mutmassungen. Damit beantragt er sinngemäss die Aufhebung der Feststellungsverfügung und eine Neubeurteilung der Lärmsitua-tion.