Die Frist gemäss Ziffer 3 der Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Hasliberg vom 7. Juli 2016 wird neu auf den 31. Mai 2017 festgelegt. Im Übrigen wird die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Hasliberg vom 7. Juli 2016 bestätigt. 3. Dem Beschwerdeführer 1 werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 300.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.