Der Rückbau der Nasszellen und Kaffeeküchenkombination dürfte hingegen aufwändiger sein und gewisse Fachkenntnisse voraussetzen. Letztlich handelt es sich aber auch bei diesen Massnahmen um einfachere Arbeiten, für welche sich kurzfristig entsprechende Handwerker finden lassen dürften. Die Beschwerdeführerin 2 musste zudem damit rechnen, dass die von ihr angefochtene Verfügung bestätigt werden könnte und somit die von der Vorinstanz angeordneten Rückbaumassnahmen ausgeführt werden müssten. Es rechtfertigt sich daher, die Wiederherstellungsfrist auf den 31. Mai 2017 festzulegen. 6. Sistierungsantrag