5. Wiederherstellungsfrist Die Gemeinde hat die Frist für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands mit Ziffer 3 der angefochtenen Verfügung auf den 31. Dezember 2016 festgelegt. Diese Frist ist während des Beschwerdeverfahrens abgelaufen und muss neu angesetzt werden. Der Rückbau der Leinwand, des Beamers und Prokischreibers sowie der Lichtinstallationen im Sitzungsraum sind nicht aufwändig. Der Rückbau der Nasszellen und Kaffeeküchenkombination dürfte hingegen aufwändiger sein und gewisse Fachkenntnisse voraussetzen.