Nasszellen, Kaffeeküchenkombination sowie Einrichtungen, welche der Schulung und dem Aufenthalt von Personen dienlich sind oder die den Raum als Partyraum nutzbar machen könnten, ist ein wirksames Mittel, um die Nutzung der Remise als Seminarraum bzw. Verkaufslokal zu verhindern. Mildere Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind zudem nicht ersichtlich; die Vorinstanz hat bereits nur die absolut notwendigen Rückbaumassnahmen verfügt. h) Zusammenfassend ergibt sich, dass das Benützungsverbot sowie die zusätzlich von der Vorinstanz angeordneten Rückbaumassnahmen im öffentlichen Interesse liegen, verhältnismässig sind und den Vertrauensgrundsatz nicht verletzen.