Für die Frage der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist es letztlich aber ohnehin nicht entscheidend, wie die Remise früher tatsächlich genutzt worden ist. Denn mit der Wiederherstellungsverfügung wird die Beseitigung eines widerrechtlich herbeigeführten Sachverhalts angeordnet.30 Demnach ist der rechtmässige Zustand vorliegend dann wiederhergestellt, wenn die Remise nicht (mehr) als Seminarraum bzw. Verkaufslokal genutzt wird und die hierfür nötigen Rückbauten vorgenommen worden sind.