b) Die Vorinstanz hat zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zunächst ein „definitives und mit sofortiger Wirkung geltendes Benützungsverbot“ betreffend den Aufenthalt von Personen in der Remise verfügt. Daneben ordnete sie diverse bauliche Massnahmen an. Im Obergeschoss der Remise sind dies der Rückbau der eingebauten Nasszellen; der Rückbau von Einrichtungen, welche der Schulung und dem Aufenthalt von Personen dienlich sind oder die den Raum als Partyraum nutzbar machen könnten, wie Leinwand, Beamer, Prokischreiber sowie Lichtinstallationen, welche über die Installationen zur Nutzung als Lagerraum hinausgehen;