b) Die Remise befindet sich in der Landwirtschaftszone. Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen ist zu prüfen, ob sie zonenkonform sind oder ob sie mit einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG bewilligt werden können. Zonenkonform sind Bauten und Anlagen, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder für den produzierenden Gartenbau nötig sind (Art. 16a Abs. 1 RPG). Die Zonenkonformität eines Vorhabens setzt damit grundsätzlich einen landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb voraus. Ein solcher ist vorliegend nicht vorhanden. Die Remise wird nicht landwirtschaftlich genutzt.