e) Nichts anderes gilt für die baulichen Massnahmen: So lässt der vom Rechtsamt anlässlich des Augenscheins gewonnene Eindruck darauf schliessen, dass es sich zumindest bei den im Innern der Remise vorgenommenen Bauarbeiten sowie den beiden Dachflächenfenstern nicht um blosse Sanierungsmassnahmen, sondern um bauliche Änderungen im Hinblick auf die Nutzung als Seminarraum und Verkaufslokal handelte. Dafür sprechen insbesondere die neue Raumaufteilung im Obergeschoss sowie die neu eingebauten Installationen (Elektroheizkörper, geräumige Nasszellen, Steckdosen, Beleuchtung, Internetzugang und Wandtafeln bzw. Leinwand).