6 BewD ausserhalb der Bauzone und ist es geeignet, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, so ist es ebenfalls baubewilligungspflichtig (Art. 7 Abs. 1 BewD). So hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern beispielsweise die Umnutzung einer Scheune in eine 1-Mann-Schreinerei9 oder die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Ökonomieraums in einen Lagerraum für das Baugewerbe10 für baubewilligungspflichtig befunden. c) Bei der Remise handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude (EG und OG), welches sich unmittelbar an der Kantonsstrasse befindet. Die Remise gehört zum Hotel E.________. Sie befindet sich in der Landwirtschaftszone LWZ sowie teilweise im roten