Sowohl der Beschwerdeführer 1 als auch die Beschwerdeführerin 2 machen insbesondere eine unrichtige Feststellung des Sachverhalts seitens der Vorinstanz geltend. Die Gemeinde habe die Remise fälschlicherweise als „ehemaligen Forstschopf“ bezeichnet. Vielmehr habe sich in deren Obergeschoss schon immer eine Wohnung mit integrierter Nasszelle und Küche befunden, welche jedoch zu früheren Zeiten widerrechtlich als Büro für die Forstwirtschaft genutzt worden sei. Das Erdgeschoss der Remise sei zudem schon immer als Mehrzweckraum genutzt worden, beispielsweise als Stall, Lager, Werkstatt, Sitzungsraum oder Garage. Die heutige Nutzung gehe nicht weiter als die frühere Nutzung.