„1. Es sei die Wiederherstellungsverfügung vom 7. Juli 2016 aufzuheben 2. Es sei das Benützungsverbot aufzuheben 3. Eventualiter: Es sei das Verfahren zu sistieren, bis ein Baugesuch eingereicht werden kann 4. Alle Anträge unter Kosten- und Entschädigungsfolgen“