einzureichen. Dieser Aufforderung ist die Beschwerdeführerin 2 mit Eingabe vom 1. September 2014 nachgekommen. Gemäss den Unterlagen ihrer Bauvoranfrage will die Beschwerdeführerin 2 das Erdgeschoss der Remise teilweise als Verkaufslokal und teilweise als Schaukäserei nutzen. Das Obergeschoss soll als Schulungsraum dienen. Die Gemeinde leitete die Voranfrage an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli weiter, welches nach Einholung diverser Amts- und Fachberichte der Beschwerdeführerin 2 mit Schreiben vom 17. November 2014 mitteilte, das Bauvorhaben sei nicht bewilligungsfähig.