2. Mit Datum vom 7. Juni 2016 erliess die Gemeinde erneut eine Wiederherstellungsverfügung. Darin fordert sie die Beschwerdeführenden auf, den Mietvertrag für das Studio im Untergeschoss des Gebäudes D.________strasse 3 bis zum 30. Juni 2016 unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Die Bauverwaltung müsse über die Kündigung schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Die Gemeinde drohte gleichzeitig die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.