Bauen ohne Baubewilligung" betiteltes Schreiben. Es enthielt eine Verfügungsformel, eine Kostenregelung und eine Rechtsmittelbelehrung. Im Dispositiv verlangte die Gemeinde die Kündigung des Mietvertrags für das Studio. Zudem ordnete sie an, dass die Räume im Studio nicht mehr als selbständige Wohn- und Arbeitszimmer genutzt oder vermietet werden dürfen. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden Beschwerde. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) qualifizierte das Schreiben als anfechtbare Wiederherstellungsverfügung. Die Verfügung enthielt allerdings einen Mangel.