3. Die Gemeinde H.________ hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 1'869.90 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. RA Nr. 120/2016/30 11 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde H.________, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin