In den zwei Jahren seit der Anzeige vom 10. Oktober 2014 hat sie kein solches Verfahren eröffnet und keine entsprechenden Verfahrensschritte unternommen, obwohl die Beschwerdeführenden ihre Anträge in der Zwischenzeit mehrmals wiederholten und bekräftigten. Auch unter Berücksichtigung des pflichtbewussten Vorgehens der Gemeinde in den anderen Verfahren und der entsprechenden Arbeitsbelastung erscheint diese Behandlungsfrist ungebührlich lang, wenn man bedenkt, dass die Beschwerdeführenden geltend machen, als Nachbarn unter erheblichen Immissionen zu leiden.