Auch hat sie die Baubewilligungsverfahren immer angemessen vorwärts getrieben. Baupolizeiliche Abklärungen hat die Gemeinde zwar im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren betreffend Überdachung der Statue vorgenommen, diese jedoch nach dem entsprechenden Bauabschlag nicht weiter verfolgt. Richtigerweise hätte die Gemeinde ein separates baupolizeiliches Verfahren einleiten müssen, in dem die angezeigten Lärm- und Geruchsimmissionen sowie feuerpolizeiliche Fragen zu behandeln wären.