f) Die Beschwerdeführenden haben sich bereits seit Jahren mit vielfachen Reklamationen an die Gemeinde gewendet. Seit der Anzeige vom 10. Oktober 2014 sind rund zwei Jahre verstrichen. Die Gemeinde führte bzw. führt verschiedene andere Verfahren im Zusammenhang mit dem Grundstück des Vereins, die teils durch die Anordnung einer Baueinstellung bzw. von Wiederherstellungsmassnahmen eingeleitet wurden. Damit hat die Gemeinde zum Ausdruck gebracht, dass sie gewillt ist, gegen unbewilligte Bautätigkeiten vorzugehen. Auch hat sie die Baubewilligungsverfahren immer angemessen vorwärts getrieben.