Die feuerpolizeiliche Anzeige wurde von der Gemeinde entgegengenommen. Die Gemeinde hat jedoch vorläufig kein Verfahren eröffnet mit der Begründung, dass die darin aufgeworfenen Fragen im Baubewilligungsverfahren betreffend Überdachung der Statue behandelt würden. Im diesbezüglichen Entscheid vom 13. Juni 2016 wurde jedoch nicht über Wiederherstellungsmassnahmen entschieden. Der Entscheid betrifft einzig den Bauabschlag für das Dach. Der Entscheidbegründung lässt sich entnehmen, dass gewisse Aktivitäten auf dem Grundstück des Vereins nach Ansicht der Gemeinde den Zonenvorschriften widersprechen.