Darin beantragen sie unter anderem auch, es seien in einer Wiederherstellungsverfügung näher ausgeführte Massnahmen zur Reduktion von Lärm- und Geruchsimmissionen zu verfügen. Mit Schreiben vom 6. April 2016 und vom 23. Mai 2016 bekräftigten die Beschwerdeführenden ihre Anträge erneut. Am 18. Februar 2015 reichten sie zudem eine formelle und näher substantiierte feuerpolizeiliche Anzeige ein.