Mit der Rechtskraft dieses Entscheides habe die Gemeinde eine Grundlage, die weiteren Verfahren fortführen zu können. Insbesondere würden in einem separaten noch zu eröffnenden Verfahren die Nutzung der ganzen Liegenschaft und die feuerpolizeilichen Fragen abgehandelt. Im Übrigen sei hinsichtlich des Vorgehens der Gemeinde als Baupolizeibehörde ein Aufsichtsverfahren beim Regierungsstatthalteramt hängig. Der Verein hat stillschweigend auf eine Beteiligung am Verfahren verzichtet.