8. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet10, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde H.________ führt in ihrer Stellungnahme vom 2. August 2016 aus, dass die Ausarbeitung des Bauentscheides bezüglich der Überdachung der Statue aufgrund verschiedener Umstände, insbesondere auch wechselnder Zuständigkeiten auf Seiten des Vereins, mehr Zeit in Anspruch genommen habe als ein normales Verfahren. Mit der Rechtskraft dieses Entscheides habe die Gemeinde eine Grundlage, die weiteren Verfahren fortführen zu können.