- die Anzahl der mit der Gartenpflege befassten Personen zu beschränken. 6. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 21. November 2014 ordnete die Gemeinde H.________ die Entfernung der Verkleidung der Terrasse auf der Ostseite der Liegenschaft des Vereins an. Die vollständige Verkleidung der Terrasse überschreite die am 20. November 2007 erteilte Baubewilligung für eine Terrassenüberdachung; sie sei baubewilligungspflichtig. Der Verein reichte daraufhin ein nachträgliches Baugesuch ein für die vollständige Verkleidung der Terrasse. Kurz darauf reichte der Verein zudem ein Baugesuch ein für einen Materialraum an der Nordseite des Gebäudes.