Am 16. März 2015 stellten die Beschwerdeführenden im Rahmen einer Eingabe im Baubewilligungsverfahren betreffend Überdachung der Statue den Antrag, es sei die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu verfügen. Insbesondere sei - die Entfernung der Statue anzuordnen - die Benützung des Aussenbereichs für religiöse Zwecke zu verbieten - im Aussenbereich und an weiteren Orten das Kochen zu verbieten - die Besucheranzahl zu beschränken - die Verwendung von Mikrophonen, Gongs und Trommeln zu verbieten - die Schliessung der Fenster des Sakralraums bei religiösen Tätigkeiten anzuordnen - die Verwendung von Räucherstäbchen zu verbieten