Es scheine zudem, dass an der Terrasse ohne Bewilligung erhebliche Veränderungen vorgenommen worden seien. Weiter erscheine fraglich, ob in der Grossküche unter der Terrasse die feuerpolizeilichen und hygienischen Vorschriften eingehalten würden. Seitens der Gemeinde sei ein baupolizeiliches Verfahren einzuleiten und den Beschwerdeführenden sei dabei Parteistellung einzuräumen.8