Am 18. Februar 2015 reichten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde H.________ eine feuerpolizeiliche Anzeige ein. Es bestehe Grund zur Annahme, dass der Verein die feuerpolizeilichen Vorgaben nicht einhalte. Die Beschwerdeführenden befürchteten deswegen eine erhöhte Brandgefahr für ihre eigene direkt angrenzende Liegenschaft. Die Gemeinde teilte mit Schreiben vom 19. Februar 2015 mit, dass die feuerpolizeilichen Fragen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens betreffend Überdachung der Statue geprüft würden. Mit Entscheid vom 13. Juni 2016 erteilte sie den Bauabschlag für die Überdachung der Statue.