Mit Entscheid vom 8. Mai 2013 hiess die BVE die Beschwerde gegen die Bewilligung der Überdachung gut. Sie hob den angefochtenen Entscheid auf und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Gemeinde zurück. Zur Begründung führte sie im wesentlichen aus, je nach Art und Häufigkeit von religiösen Handlungen und dem Ausmass der davon ausgehenden Immissionen sei das Bauvorhaben als bewohnte oder 1 Vorakten Baugesuch 2012-0030, pag. 77 2 Vorakten Baugesuch 2012-0030, pag. 74 3 Vorakten Baugesuch 2012-0030, pag. 71 4 Vorakten Baugesuch 2012-0030, pag. 63 5 Vorakten Baugesuch 2012-0030, pag. 61