Am 28. Dezember 2012 erklärte sie diese wegen mangelhafter Eröffnung als nichtig; am 8. Januar 2013 eröffnete sie die kleine Baubewilligung vom 7. November 2012 erneut. Die Einsprache wies sie ab. Die Beschwerdeführenden reichten gegen diesen Entscheid Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie erhoben zudem Aufsichtsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Dieses eröffnete ein Aufsichtsverfahren unter Ausschluss des Baubewilligungs- und Beschwerdeverfahrens.6 Mit Entscheid vom 8. Mai 2013 hiess die BVE die Beschwerde gegen die Bewilligung der Überdachung gut.