3. Am 2. Juli 2012 reichte der Verein ein Baugesuch ein betreffend eine Überdachung für die Statue als Schutz gegen Verwitterung.3 Die Beschwerdeführenden legten dagegen Einsprache ein.4 Am 25. August 2012 zeigte die Beschwerdeführerin 2 der Kantonspolizei eine Ruhestörung und Lärm ausgehend von der Liegenschaft des Vereins an. Die Gemeinde erinnerte den Verein mit Schreiben vom 10. September 2012 erneut an die erwähnten Massnahmen zur Begrenzung von Emissionen.5 Am 7. November 2012 erteilte die Gemeinde die kleine Baubewilligung für die Überdachung. Am 28. Dezember 2012 erklärte sie diese wegen mangelhafter Eröffnung als nichtig;