1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Heiligenschwendi vom 3. Juni 2016 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von total Fr. 600.-- werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung