d) Zusammenfassend ergibt sich, dass die Ausführung der verschiedenen Bauarbeiten ohne Baubewilligung erfolgte und damit formell rechtswidrig ist. Angesichts der wiederholten Interventionen der Gemeinde war ersichtlich, dass keine weiteren Bauarbeiten bzw. Terrainveränderungen und Materialablagerungen geduldet werden. Die Voraussetzungen für die Baueinstellung sind gegeben. Die Gemeinde Heiligenschwendi hat die Bauarbeiten zu Recht eingestellt. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen. 3. Kosten