c) Die Beschwerdeführerin begründet die Durchführung der Bauarbeiten unter anderem damit, dass die Arbeiten vom 18. Mai 2016 mit der Gemeinde Heiligenschwendi abgesprochen worden seien, da diese "unumgänglich" waren. Eine zerrissene Leitung habe geflickt "sowie der Graben mit trockenem Material aufgefüllt" werden müssen. Diese Arbeiten seien aufgrund "der Sicherheit notwendig" gewesen. Die Gemeinde teilt diese Ansicht nicht und weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der verschiedenen Arbeiten noch keine rechtskräftige Bewilligung vorgelegen habe. Die gemäss Darstellung der Beschwerdeführerin am 18. Mai