b) Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens ist lediglich die von der Gemeinde Heiligenschwendi verfügte Baueinstellung. Ob das Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen entspricht, war im Bewilligungsverfahren durch den Regierungsstatthalter von Thun zu beurteilen. RA Nr. 120/2016/29 4 2. Baueinstellung