Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 120/2016/29 3 Raumordnung (AGR) und das AWA wurden um eine Stellungnahme gebeten. Sie weisen in ihren Eingaben darauf hin, dass es sich bei der angefochtenen Baueinstellungsverfügung um eine baupolizeiliche Handlung der Gemeinde Heiligenschwendi handle und sie nur indirekt betroffen seien. Die Gemeinde verlangt die Abweisung der Beschwerde. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen