3. Mit Gesamtbauentscheid vom 29. Juli 2016 des Regierungsstatthalters von Thun wurde der Bodenaufwertung die Bewilligung erteilt (Verfahren bbwe 67/2016). Die Ausübung der Baubewilligung steht unter der Bedingung, dass ein durch das Amt für Wasser und Abfall (AWA) genehmigtes Bodenschutzkonzept vorliegen muss. 4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet5, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Amt für Gemeinden und 2 Vorakten, pag. 26 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 4 Vorakten, pag. 30 5 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und